Strafrecht

Jugendstrafrecht

Gewaltschutz

Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen und Strafverfahren sind nicht ohne weiteres alleine zu bewältigen, und bei schwerwiegenden Vorwürfen ist es dringend anzuraten, einen anwaltlichen Beistand zu wählen (Wahlverteidiger), es gibt auch Verfahren, in denen eine Pflichtverteidigerbeiordnung erfolgt. 


Meine langjährigen Tätigkeiten und Kenntnisse in und über Ermittlungsverfahren und meine Tätigkeit in Strafprozessen ermöglichen es mir Ihnen als erfahrener Verteidiger zur Seite zu stehen und für Ihren Fall und Ihre Verteidigung die richtige Strategie zu wählen.


Gleiches gilt auch für Ihre Interessenvertretung, wenn Sie das Opfer von Straftaten geworden sind. Neben der Strafverfolgung durch den Staat gegen einen Straftäter, werden Ihre Opferinteressen in persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht von mir verfolgt und vertreten.


Ich stehe Jugendlichen oder jungen Erwachsenen in strafrechtlichen Verfahren bei.

Meine Verteidigung beachtet auch den erzieherischen Gedanken des Jugendstrafrechts und die zukunftsorientierte Prävention, daher trägt meine sehr persönliche Befassung mit dem jungen Menschen dazu bei, die Verteidigung effektiv durchzuführen.


Häusliche Gewalt bedingt eine tiefe psychische und gegebenenfalls auch körperliche Beeinträchtigung des Opfers, und gegen den/die Aggressor/-in wird von mir mit geeigneten rechtlichen Mittel vorgegangen.

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