Ladungssicherung

Die Pflicht im Straßenverkehr jedwede Ladung ordnungsgemäß zu sichern ergibt sich zwar aus dem Gesetz, aber das „Wie“ ist schwierig und oftmals umstritten, und muss nicht nur in technischer Hinsicht beherrscht werden.


Vielmehr gelten insbesondere für jeden Gewerbetreibenden, welcher sich täglich mit Verladung, Frachtversendung und Transport beschäftigt, eine Vielzahl von Rechtsvorschriften deren Beachtung und Implementierung in den Betriebsablauf mit meiner Unterstützung erarbeitet werden. 


Ich vertrete vor den Zivil- und Strafgerichten, auch vor Verwaltungsbehörden, in den Fällen, in denen ein Verstoß gegen Ladungssicherungsvorschriften vorgeworfen wird.


Neben meiner klassischen Rechtsanwaltstätigkeit informiere ich - in Zusammenarbeit mit Fachleuten für die technische Durchführung – in organisierten Veranstaltungen die Verantwortlichen der gewerblichen Betriebe, vertiefe deren Wissen und Kenntnisse von einschlägigen Vorschriften und stelle die dazu notwendigen innerbetrieblichen Organisationsstrukturen vor und begleite das Unternehmen für die Umsetzung.

OK

Diese Website verwendet Cookies. Bitte lesen Sie unsere Datenschutzerklärung für Details.