Erbrecht

Im Erbrecht hat die auf die Zukunft gerichtete Konfliktvermeidung oberste Priorität. 


Durch eine juristisch begleitete letztwillige Verfügung lässt sich oft im Vorfeld des Erbfalles Klarheit schaffen. Wir erarbeiten immer gemeinsam auf Grundlage sehr persönlich geführter Gespräche und Überprüfung rechtlich zulässiger Wege die letztwillige Verfügung, die ihren Wünschen gerecht wird. Alternative Lösungswege werden wir ebenso gemeinsam vorbereiten.


Bestehen nach einem Erbfall Streitigkeiten über Art und Umfang des Erbes, oder der erbrechtlichen Ansprüche, werden auch diese von mir sowohl außergerichtlich, als auch im Streitfall vor dem Gericht bearbeitet.

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