Sind Bauherren unzufrieden mit Handwerkerleistungen oder / Handwerker unzufrieden mit Zahlungsleistungen der Auftraggeber – sei es nach dem allgemeinem Werkrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder nach den allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB) – berate ich Sie und begleite Sie ebenso in Fällen mangelhafter Bauausführung oder zeitlicher Verzögerungen, außergerichtlich und im Rechtsstreit.